Dienstleistungen

Brandschutz - Sicherheit - Umweltschutz - neutrale Beratung


Ausführung von Mess- und Kehrarbeiten

Haben Sie Ihren Feuerstättenbescheid erhalten und sind auf der Suche nach einem Kaminkehrermeister, der die Mess- und Kehrarbeiten für Sie ausführt?


Durch die Novellierung des Schornsteinfegerechts dürfen Sie seit dem 01. Januar 2013 einen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl mit der Ausführung der im Feuerstättenbescheid beschriebenen Arbeiten beauftragen.


Bitte beachten Sie, dass es auch zukünftig einen so genannten Vorbehaltsbereich gibt, den nur der für den jeweiligen Bezirk bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bearbeiten darf. Dazu zählen u.a. die Bauabnahme, Feuerstättenschau, Führung des Kehrbuches und weitere Aufgaben. 


Gerne stehe ich Ihnen hierzu für detaillierte Auskünfte zur Verfügung.

Rauchwarnmelderberatung

Rauchwarnmelder sind in Bayern sowie in vielen anderen Bundesländern Pflicht. 


Die Rauchwarnmelderpflicht besteht in Bayern aus gutem Grund. 

Damit soll die Zahl der Brandopfer deutlich verringert werden. In Deutschland werden pro Jahr ca. 5000 Menschen durch die Folgen eines Wohnungsbrandes schwer verletzt und ca. 10 Prozent davon Opfer von giftigen Rauchgasen. Die meisten Brandopfer ( ca. 70% ) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Die meisten Wohnungsbrände beginnen im Wohnbereich. 


Die Bayerische Bauordnung (BayBO) fordert im § 46 Absatz 4, dass in Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31.12.2017 entsprechend auszustatten. Sie Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. 


Wichtig ist es, die Geräte an der richtigen Stelle zu montieren. Die Montage erfolgt möglichst zentral im Raum, wobei zu Balken oder anderen vorspringenden Bauteilen ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten werden sollte. Zu Leuchtstoffröhren sollte zur Vermeidung von Fehlfunktionen ebenfalls ein Abstand von 50 cm eingehalten werden. 


Auch bei der Wahl des richtigen Rauchmeldertyps nach EN 14604 sollten Sie sich von einem Fachexperten beraten lassen, damit das Gerät richtig funktioniert und nicht zu spät oder zu leise Alarm schlägt. Das VdS-Prüfzeichen steht für Sicherheit und Qualität. Wählen Sie Rauchwarnmelder mit langer Lebensdauer (10 Jahre) aus. Ein vermeintlich preisgünstiger Rauchwarnmelder kann vergleichsweise erheblich höhere Gesamtkosten durch Batteriewechsel, Austausch des Melders etc. verursachen.


Gerne kann ich als Kaminkehrermeister auch die Wartung der Rauchwarnmelder mit übernehmen. Die Montage und Wartung muss nach DIN 14676 erfolgen. 


Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ausstellung von Energieausweisen


Im Rahmen der Energieberatung und auch zur Erfüllung der gesetzlichen Forderungen der Gebäude-Einspar-Gesetz GEG 2020 für Gebäude (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden) erhalten Sie vom Gebäudeenergieberater Energieausweise für Ihr Wohngebäude oder Ihre Immobilie.

Den Energieausweis nach GEG gibt es als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis. Welcher Ausweis erforderlich ist, richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes. Für Neubauten müssen grundsätzlich bedarfsorientierte Energieausweise ausgestellt werden.


Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie einen Energieausweis nach GEG für Ihr Gebäude benötigen oder Fragen dazu haben.


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